Impressum

Redaktionelle Leitung:

Ralph Pöhner (rap)

Christian Fehrlin, Inhaber

Stella Reinli, Verkaufsleiterin

Pressemitteilungen, Einladung zu Pressekonferenzen und alle Korrespondenz an die Redaktion: info@konsider.ch

Redaktionsstatut

Die wenigsten Fachpublikationen besitzen ein Redaktionsstatut. Dies ist bedauerlich, wird doch die Glaubwürdigkeit von Fachpublikationen durch die unscharfe Trennung von Redaktion und Inserateverkauf und von redaktionellem Inhalt und Werbung zunehmend beschädigt.

Deshalb hier eine Kurzfassung der verbindlichen Grundsätze, zu denen sich alle Mitarbeitenden von Konsider wie auch der Verlag verpflichten.

  1. Die Redaktion wie auch der Verlag von Konsider orientiert sich an der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» des Schweizer Presserats und an den dazu gehörenden Richtlinien. Die Richtlinien zur Erklärung gelten für alle redaktionellen MitarbeiterInnen von Konsider wie auch für den Verlag.
  2. JournalistInnen, die für Konsider arbeiten, trennen strikte zwischen der beruflichen Tätigkeit als JournalistIn und den Interessen von Werbekunden.
  3. Geschenke mit einem Wert von mehr als 30 Franken werden grundsätzlich abgelehnt. Ausgenommen sind für den Beruf nützliche Dinge wie Schreibutensilien, Computerperipherie, Taschen etc. sowie branchenübliche Reisen an Presseanlässe (Unterkunft, Verpflegung etc.). Es ist Mitarbeitenden von Konsider nach Absprache mit dem Verlag erlaubt, Privilegien in Zusammenhang mit Presseanlässen (z.B. Verlängerung des Hotelaufenthalts) anzunehmen. Alle oben erwähnten Ausnahmen gelten aber nur, wenn sie der Presse allgemein gelten und nicht der Beeinflussung einer einzelnen Person dienen.
  4. Der Besitz von Wertpapieren, die in Zusammenhang mit der Berichterstattung stehen könnten (beispielsweise Aktien von IBM oder Microsoft) ist gegenüber dem Verlag und den LeserInnen offenzulegen. Dies geschieht mit einer Schlussbemerkung unter jeder Nachricht oder Artikel in der Art von: «Der Autor besitzt Aktien von xy». Regelmässige MitarbeiterInnen von Konsider dürfen keine Wertpapiere von Firmen besitzen, über deren Marktumfeld sie berichten.
  5. Mitarbeitende der Redaktion von Konsider lassen sich durch persönliche Freundschaften innerhalb der Branche (die zwangsläufig durch die Berufstätigkeit entstehen) nicht beeinflussen.
  6. Alle Interessenbindungen (Verwandtschaft, Besitz von Wertpapieren, sehr enge Freundschaften), sind gegenüber den LeserInnen offenzulegen.

Die Redaktion von Konsider wendet die neue deutsche Rechtschreibung an, soweit dies sinnvoll ist