Erfolg für Unilever: Ben & Jerry's darf in ganz Israel verkauft werden

Der hausinterne Nahost-Konflikt zwischen Mutterkonzern Unilever und Tochterfirma Ben & Jerry's ist um eine Episode reicher.

23.08.2022
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West Bank: Soll das Ben&Jerry's-freie-Zone werden?  |  Bild von: Amr Albeeb on Unsplash
Der Dreisatz geht so: Das Management von Ben & Jerry's will nicht, dass sein Glacé in den so genannten besetzten Gebieten von Israel verkauft wird. Ben & Jerry's gehört zu Unilever. Und Unilever will, dass sein Glacé in ganz Israel verkauft wird.
Der Hauskrach beim britischen Nahrungsmittel-Riesen tobt nun schon seit Ende Juni und beschäftigt mehrere Gerichtsinstanzen. Am Montag konnte das Mutterhaus nun einen Zwischensieg vermelden: Ein Distrikt-Richter in Manhattan sagte Nein zur B&J-Forderung, Unilever den Verkauf seiner Marke im Westjordanland zu untersagen.

Boykott als soziale Mission?

Es sei nicht erkennbar, dass der Glacéhersteller aus Vermont deswegen «irreparable harm» erleiden könnte, so die Erklärung des zuständigen Einzelrichters. Auch würden die Kunden dadurch kaum verwirrt (mehr, mehr).
Die absurde Situation entstand, weil Ben & Jerry's zwar seit dem Jahr 2000 zu Unilever gehört. Doch im Kaufvertrag stand auch, dass der Verwaltungsrat von Ben & Jerry's auch künftig autonom über die «social mission» des Eiscrème-Unternehmens entscheiden darf.
Als solch eine soziale Mission empfindet es das Gremium, seine Cookie-Dough- oder Chocolate-Fudge-Brownie-Kübel nicht mehr in den jüdischen Siedlungen, auf der West Bank und in Ostjerusalem zu verkaufen.

Buebetrickli

Das Urteil vom Montag ist für Unilever allerdings nur ein Etappensieg im internen Nahostkonflikt. Der Konzern – der wegen der B&J-Aktion selber unter Druck kam und sich gegen Antisemitismus-Vorwürfe wehren musste – dachte sich inzwischen einen Trick aus, um die Forderung der Glacé-Tochter zu umgehen: Er verkaufte die Rechte am Brand Ben & Jerry's für den israelischen Markt an einen Franchisenehmer.
Die Sache ist nicht nur juristisch interessant, sondern für Unilever auch imagemässig und betriebswirtschaftlich heikel: Laut israelischem Recht dürfte das Unternehmen nicht einfach den Verkauf im Westjordanland und in Ostjerusalem einstellen; sondern wenn, dann müsste er den ganzen Markt aufgeben.

Hebräisch und arabisch

Der Richter in New York hatte nun ein markenrechtliches Detail zu entscheiden: Darf der Franchisenehmer die Marke überhaupt weiterführen – falls die Abtretung am Ende überhaupt rechtens sein sollte? Oder sind die Markenrechte der Gründungsgesellschaft in den USA stärker?
Nein, so der Befund: Das sind sie nicht. Da das Glacé in Israel in hebräischer oder arabischer Sprache und mit den entsprechenden Schriften verkauft werde, könne sich Ben & Jerry's sowieso nicht auf eine Verwechslungsgefahr berufen.
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