Ricola ist in den USA mit einer Sammelklage konfrontiert
Die Packungsangaben auf dem Produkt «Nasal Care» des Schweizer Bonbonherstellers seien irreführend, bemängelt eine Klägerin aus Florida.
21.09.2023Werbung für Lutschbonbons «Nasal Care» von Ricola | Bild: Youtube / Ricola (Screenshot)Eine Klägerin aus Florida strengt im US-Bundesstaat eine Sammelklage gegen den Schweizer Süsswarenhersteller Ricola an. Klagegrund ist die Anpreisung des Produkts «Ricola Max Nasal Care» mit Menthol als Hilfe gegen «nasale Symptome» bei Erkältungen beziehungsweise der Kennzeichnung der Lutschtabletten als «Nasenpflege».
Weiter aufgeführt werden der Claim auf der Packung, wonach die Lutschbonbons extra stark seien (max strength), ferner die Abbildung eines roten Kreuzes: Dieses sei ein «universelles Symbols für Pflege». Irreführend sei schliesslich auch das Versprechen von «Dämpfen, die durch eine menschliche Nase strömen.»
In der Klageschrift gibt es Referenzen zu wissenschaftlichen Ergebnisse, die den Angaben auf der Packung widersprechen sollen. «Studien haben durchweg gezeigt, dass Menthol zwar die Kälterezeptoren in der Nasenschleimhaut stimuliert, um ein verstärktes Gefühl des Luftstroms zu erzeugen, dass es aber keine abschwellende Wirkung auf die Nase hat», heisst es zum Beispiel in der Beschwerde. Es seien keine Beweise gefunden worden, «die eine abschwellende Wirkung von Menthol in der Nase belegen» würden.
Zunächst ist es an einem Bundesgericht in Orlando zu entscheiden, ob die Klage die notwendigen Voraussetzungen erfüllt oder nicht. Die Klagepartei versucht, möglichst viele Ricola-Kunden in Florida an Bord zu holen. Die beklagte Partei wiederum – hier Ricola USA – kann bei Sammelklagen Einspruch erheben und die Ablehnung beantragen.
Quellen: «Classaction.org» / «Juraforum.de»
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