Kosmetikbranche will definitiv Schluss machen mit Tierversuchen

35 Konzerne – unter ihnen Unilever, L’Oréal, Haleon, Wella und Procter & Gamble – schliessen sich zusammen, um das Problem vom Tisch zu kriegen.

13.02.2023
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von: on Unsplash
Erstmals schliessen sich die wichtigsten Player der Kosmetikbranche zusammen, um «die Akzeptanz der tierfreien Wissenschaft weltweit zu fördern». Dazu haben Konzerne wie Unilever, L’Oréal, Beiersdorf, Wella, Colgate, Henkel, Haleon, Johnson & Johnson oder Procter & Gamble am 8. Februar 2023 die International Collaboration on Cosmetics Safety (ICCS) gegründet.
Konkret geht es darum, dass geltende Standards für Sicherheitstest bei Schönheits- und Pflegeprodukten international anerkannt werden, schreibt ICCS in einer ersten Medienmitteilung.
Die Vereinigung wolle dazu die Innovation von tierversuchsfreien Kosmetika und Körperpflegeprodukten und -inhaltsstoffen unterstützen, «indem es eine strenge, wissenschaftliche Bewertung neuer tierversuchsfreier Sicherheitsbewertungsansätze finanziert».

5 Prozent aller Tierversuche

Der Verein plant, «die Ergebnisse dieser Bewertungen an die Regulierungsbehörden für Kosmetika und Chemikalien» weiterzugeben, um «das Vertrauen in tierversuchsfreie Sicherheitsbewertungskonzepte zu stärken».
Die Kosmetikbranche verwendet heute laut Schätzungen maximal eine halbe Million Tiere für ihre Sicherheitstest. Das ist rund ein halbes Prozent der weltweiten Menge an Tieren, die im Rahmen von Versuchen getötet werden.

Der Politik zuvorkommen

In der EU beispielsweise sind Tierversuche für die Entwicklung von Schönheits- und Pflegeprodukten generell seit 2009 verboten. Das Europäische Parlament hat 2018 zudem einer Resolution für ein weltweites Verbot von Tierversuchen für Beautyprodukte bis 2023 zugestimmt.
Der Zusammenschluss der Branche in Form des neu gegründeten Forums ICCS kann auch in diesem politischen Zusammenhang betrachtet werden.
In der Schweiz dürfen laut dem Bundesrat für kosmetische Mittel ebenfalls keine Tierversuche durchgeführt werden, auch wenn kein explizites Verbot bestehe.
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