Bundesrat will Tabakwerbung (fast) vollends verbieten

Konkret sieht das Gesetz vor: Null Werbung in Medien, im Web und an POS. Fast kein Sponsoring. Keine Verkaufsförderung.

31.08.2022
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No-Go-Zone für Tabakwerbung und Tabaksponsoring: Festival-Besucherinnen  |  Bild von: Aranxa Esteve on Unsplash
Nach Annahme der Volksinitiative zum Schutz von Kindern vor Tabakwerbung legt der Bundesrat das Anliegen nun sehr strikt aus. Der Gesetzesentwurf, den die Regierung an diesem Mittwoch vorlegt, will sämtliche Tabak-Werbung in der Presse und im Internet, aber auch an den Verkaufsstellen verbieten.
«Dieses umfassende Werbeverbot resultiert aus der Feststellung, dass es keine geeigneten Massnahmen gibt, die sicherstellen, dass Zeitungen und Zeitschriften nur von Erwachsenen eingesehen werden», schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft. «Selbst wenn der Kauf Erwachsenen vorbehalten wäre, kann nicht verhindert werden, dass Minderjährige beispielsweise am Familientisch oder an öffentlichen Orten durch solche Werbung erreicht würden.»

«Insbesondere Festivals»

Dies sei auch bei Online-Medien oder anderen digitalen Diensten der Fall. Weiter woll der Tabak- und E-Zigarettenindustrie verboten werden, Veranstaltungen zu sponsern, zu denen Minderjährige Zugang haben – «dies gilt insbesondere für Festivals», so die Mitteilung.
Schluss soll auch sein mit der Verkaufsförderung durch Direktansprache bei Passantinnen und Passanten.
Denn Tabakwerbung soll bloss noch dort möglich sein, wo ein Kontakt zu Minderjährigen vollends ausgeschlossen werden kann. Also konkret etwa an Orten, an denen Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben; oder in Werbesendungen, die direkt an Erwachsene adressiert sind.
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