Der Store: Victorinox an der Oxford Street in London

Holz und Stahl: Der Flagship Store an internationaler Top-Adresse umfasst zwei Etagen.

9.01.2023
letzte Aktualisierung: 25.01.2023
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Bilder: PD
Zu seinem 125. Geburtstag hat sich das Schwyzer Swiss-Army-Knife-Unternehmen etwas Besonderes gegönnt: Pünktlich zum Weihnachtsgeschäft eröffnete Victorinox einen neuen Flagship Store an einer der prominentesten Adressen der Welt.
An der Oxford Street von London zeigt der Familien-Betrieb aus Ibach auf zwei Etagen, dass er sich längst als umfassender Lifestyle-Brand versteht.
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Der 169 Quadratmeter grosse Store bietet das gesamte Victorinox-Sortiment mit Gepäckstücken, Uhren, Parfums und den Taschen- und Küchenmessern.
Dabei bietet der Laden in London ein neues Designkonzept mit – einerseits – zurückhaltendem Umfeld, andererseits Personalisierungs-Stationen, an denen die Kundschaft sich das Swiss Army Knife selber zusammenstellen kann. Der neue Laden «spiegelt unsere Positionierung als Premiummarke authentisch wider», lässt sich Victorinox-CEO Carl Elsener zitieren.
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Erarbeitet wurde der Auftritt vom Kreativ- und Innovationsstudio Dalziel & Pow. Es erinnert durch offen platzierte Stahl-Elemente und -Armaturen an die industriellen Wurzeln von Victorinox. Birkenholz spielt eine weitere Schlüsselrolle im Design – was irgendwie auch an die Schweiz erinnern soll.

Armasuisse stoppt Marke «Swiss Military» in Indien

Das Oberste Gericht in Delhi hat am 4. Januar 2023 die Eintragung der Marke «Swiss Military» durch eine private Firma aufgehoben. Ein Unternehmen namens Promoshirt SM hatte begonnen, Kleider und andere Produkte mit weissem Kreuz auf rotem Hintergrund sowie den Worten «Swiss Military» zu verkaufen. Dazu war auch eine Marken-Eintragung in Delhi erfolgt.
Armasuisse – also das Beschaffungsamt des VBS – rekurrierte dagegen. Laut dem nun erfolgten Entscheid des High Court wäre eine Marke «Swiss Military» in der Tat irreführend, da sie der Öffentlichkeit suggeriert, dass es sich um Waren Schweizer Ursprungs handelt. Der Gerichtshof stellte dabei klar, dass auch ein Eintrag mit anderen Farben – also beispielsweise schwarzem statt rotem Hintergrund – irreführend wäre.
  • Mehr: «Moneycontrol», «Bloomberg».

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