Die EU plant ein «Recht auf Reparatur». Wie sieht das aus?

Unter anderem sollen alle Bürger Zugriff erhalten auf Geräte-Informationen, Reparaturpläne und Ersatzteile.

30.10.2023
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Bild: Kumpan Electric on Unsplash von: on Unsplash
Brauchen wir ein «Recht auf Reparatur»? Die Frage könnte ein eifrig debattiertes Konsum-Thema der nächsten Jahre werden. In der Schweiz läuft dazu zwar erst eine kleine Petition. In Kalifornien aber tritt bereits im Sommer 2024 ein entsprechendes Gesetz in Kraft: Es verpflichtet die Hersteller von Elektronik- und Haushaltsgeräten, bis zu 7 Jahre lang Ersatzteile, Werkzeuge und Reparatur-Anleitungen für ihre Produkte anzubieten.
Und nun macht auch die EU vorwärts mit dem Anliegen: Soeben hat der so genannte Binnenmarkt-Ausschuss einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission abgesegnet.
  • Das Paket sieht vor, dass die Kunden fünf bis zehn Jahre nach dem Kauf eine Reparatur einfordern können. Die Hersteller müssten die nötigen Ersatzteile bereitstellen.
  • Obendrein sollen unabhängige Werkstätten direkten Zugriff auf Ersatzteile erhalten oder zumindest Anleitungen zum Nachbau bekommen.
  • Ein weiterer Punkt (der wohl sehr umstritten sein wird): Alle Bürger sollen einen umfassenden Zugang zu Geräte-Informationen und Ersatzteilen erhalten – nicht nur bestimmte Vertrags-Werkstätten der Hersteller.
  • Und schliesslich will die Vorlage rechtliche und gestalterische Praktiken unterbinden, die eine Reparatur erschweren.
Eine Idee dabei: Solch ein «Recht auf Reperatur» würde die Produzenten auch dazu verleiten, ihre Geräte so zu gestalten, dass ihre heiklen Teile leicht und effizient zu reparieren sind. Und grundsätzlich wollen die EU-Behörden die Industrie dazu bringen, Produkte mit grösserer Haltbarkeit zu entwickeln.
Damit dies am Schluss nicht zu teureren Reparaturen führt – weil die Unternehmen versuchen, den Umsatz dort zu kompensieren – sollen laut dem EU-Vorschlag gewisse Ämter in den einzelnen Staaten die Preisgestaltung für Ersatzteile und Reparaturarbeiten überwachen.
  • Auch hätten die Hersteller oder Werkstätten nach der Reparatur wieder ein Jahr lang die Garantie zu übernehmen.
Laut dem nun gültigen Entwurf beschränkt sich das EU-«Recht auf Reparatur» allerdings auf bestimmte Produktgruppen: Waschmaschinen, Trockner, Staubsauger, Spülmaschinen, Kühlgeräte, elektronische Displays, Server und Fahrräder.
Mehr / Quellen:

  • esg
  • elektro
  • industrie
  • non-food
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