Bitte nicht verwechseln: Das sind zwei verschiedene Getränke
Die Davoser Brauerei Monsteiner bekam es mit dem US-Konzern Monster Energy zu tun.
4.12.2023Grosskonzerne machen das öfters mal: Taucht irgendwo ein Produkt auf, das ihrer eigenen Marke auch nur ansatzweise ähnelt, fahren ihre Juristen auf und beanspruchen die Tademark. Dass ihre Chancen gering sind? Egal. Alleine die Drohung, einen Prozess durch alle Instanzen zu ziehen, hält manches KMU davon ab, seine Marke zu verteidigen. Und den Anwaltskanzleien, die auf aller Welt die Marken sichern, nützt so ein Rechtsstreit allemal.
Und so bekam es die Biervision Monstein AG (Umsatz: gut 1,6 Millionen Franken) mit Monster Beverage zu tun (Umsatz: knapp 7 Milliarden Dollar). Der kalifornische Energy-Drink-Konzern klagte gegen die Kleinbrauerei aus Davos – da die lokale Biermarke Monsteiner mit dem eigenen globalen Energydrink Monster verwechselt werden könnte.
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) lehnte das Ansinnen der Amerikaner bereits im Frühsommer ab: Eine direkte wie mittelbare Verwechslungsgefahr könne ausgeschlossen werden.
Doch Monster Beverage startete den Fall erneut: Weil die Wortmarke etwas später eingetragen wurde als die Bildmarke, klagte der Konzern nochmals von vorne.
Umsonst. Wie die «Südostschweiz» nun erfuhr, schmetterte das IGE die US-Ansprüche im November erneut ab. «Die Tatsache, dass die Zeichen in visueller und auditiver Hinsicht nur einen geringen Grad an Ähnlichkeit aufweisen, nämlich im Umfang der Buchstaben ‹MONST› und der Buchstaben ‹ER›, ist nicht geeignet, eine Verwechslungsgefahr zu begründen», so die Erklärung.
Bleibt die Frage, ob Monster die zweite Abfuhr akzeptiert – oder den Fall ans Verwaltungsgericht weiterzieht.
Denn für die Davoser Brauerei entstanden jetzt schon erhebliche Kosten: Verwaltungsratspräsident Hans Peter Hoffmann schätzt den Aufwand gegenüber der «Südostschweiz» bislang auf 20'000 bis 25'000 Franken; auf der anderen Seite muss Monster an Monsteiner lediglich 2'400 Franken als Parteienentschädigung bezahlen.
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