Blamage für Migros: Staatsanwalt stellt Verfahren gegen Damien Piller ein
Die Staatsanwaltschaft verweist den Fall des Ex-Präsidenten der Migros Genossenschaft Neuenburg-Freiburg auf den zivilrechtlichen Weg.
10.01.2023Herbe Schlappe für den Migros Genossenschafts Bund (MGB): Seine Klage gegen Damien Piller, Ex-Präsident der Regionalgenossenschaft Migros Freiburg-Neuenburg, wird von der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg eingestellt. Der MGB hatte den Freiburger Immobilienentwickler und Geschäftsmann der ungetreuen Geschäftsbesorgung und des Betrugs über 1,8 Millionen Franken bezichtigt.
Der Fall Piller – zwischen Skandal und Posse
Im Sommer 2019 reichte der Migros Genossenschafts Bund (MGB), die Zürcher Zentrale des Migros-Konzerns, Klage gegen den damaligen Präsidenten der Regionalgenossenschaft Neuenburg-Freiburg, Damien Piller, ein.
Der Immobilienunternehmer und Geschäftsmann soll beim Neubau von zwei Gebäuden in La Roche und Belfaux im Kanton Freiburg, in denen die Migros später mit Supermärkten eingemietet war, Geld in die eigene Tasche geleitet haben. Die Staatsanwaltschaft Freiburg erliess darauf einen Durchsuchungsbefehl und mehrere Herausgabeverfügungen.
Im November 2019 sprachen sich die Mitglieder der Regionalgenossenschaft gegen eine Absetzung Pillers als Präsident aus. Wie sich im Nachhinein herausstellte, war der Grossteil der Abstimmungszettel gefälscht gewesen – bis heute ist nicht bekannt, wer die Fälscher waren. Piller konnte dennoch seine reguläre Amtszeit bis Juni 2020 aussitzen.
Die Klage war vom MGB im Juli 2019 eingereicht worden – nun ist die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Freiburg zur Ansicht gekommen, dass «dieser Fall ausschliesslich zivilrechtlichen Charakter hat». So teilte es Generalstaatsanwalt Fabien Gasser heute mit.
Pillers Argumente überzeugten
Zur Begründung heisst es unter anderem: «Um Damien Piller eine qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung vorwerfen zu können, hätte er zumindest von der Gehilfenschaft der ehemaligen Geschäftsführerin profitieren müssen, da er als Verwaltungspräsident nicht befugt war, für die Migros Neuchâtel-Fribourg vertragliche Verpflichtungen einzugehen.»
Dies war genau die Gegenargumentation Pillers, und offenbar sind die Freiburger Strafverfolgungs-Behörden dieser Ansicht gefolgt.
Für den in Kürze abtretenden MGB-Chef Fabrice Zumbrunnen ist der Verweis der Justizbehörden auf den zivilrechtlichen Weg ein letzter Rückschlag. Der MGB hatte den Fall Piller vor zwei Jahren als Musterbeispiel für saubere Compliance-Verhältnisse im genossenschaftlichen Konzern speziell hoch gehängt.
Die gestern erlassene Einstellungsverfügung zu Gunsten von Damien Piller ist noch nicht rechtskräftig, fügt Generalstaatswanwalt Gasser hinzu. Sie kann bei der Strafkammer des Kantonsgerichts angefochten werden.
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