Lindt gewinnt Hasen-Prozess gegen Lidl
Das Bundesgericht befindet: Die in Folien eingepackten Schokolade-Hasen des Discounters sind zu ähnlich. Alle Exemplare müssen zerstört werden.
29.09.2022Der Goldhase von Lindt & Sprüngli kann gegenüber dem Konkurrenz-Hasen von Lidl Markenschutz beanspruchen. Lidl darf seinen Hasen wegen Verwechslungsgefahr nicht mehr verkaufen. Noch vorhandene Schokolade-Hasen müssen zerstört werden.
Dies entschied das Bundesgericht in Lausanne. Die Lindt & Sprüngli AG hatte Ende 2018 beim Aargauer Handelsgericht gegen Lidl Schweiz geklagt: Sie forderte von Lidl, ihren in Goldfolie (beziehungsweise teils auch andersfarbig) verpackten Schokoladehasen nicht mehr zu bewerben und zu verkaufen. Der Lidl-Hase lehne sich in Form und Ausstattung allzu sehr an den bekannten Sprüngli-Hasen an, so die Klage.
Das kantonale Handelgericht wies das Ansinnen 2021 ab. Nun aber hiess das Bundesgericht die Beschwerde von Lindt & Sprüngli gut.
Dabei akzeptierte es auch eine Umfrage, die das Kilchberger Unternehmen selber in Auftrag gegeben hatte. «Ohnehin darf als offenkundig gelten, dass die von Lindt & Sprüngli markenrechtlich geschützten Formen von einem ganz erheblichen Teil des Publikums dem Unternehmen Lindt & Sprüngli zugeordnet werden», argumentierten die Richter in Lausanne.
- Bundesgericht, Urteil 4A_587/2021, 30. August 2022. Zur Mitteilung.
Sie kamen auch zum Schluss, dass eine Verwechslungsgefahr der verschiedenen Folienhasen besteht, auch wenn die beiden Produkte einige Unterschiede aufweisen.
«Aufgrund ihres Gesamteindrucks lösen die Lidl-Hasen naheliegend Assoziationen zur Form des Lindt-Hasen aus; in der Erinnerung des Publikums können sie nicht auseinandergehalten werden. Dem von Lindt & Sprüngli gegenüber Lidl geforderten Verbot wird deshalb stattgegeben.»
Dies gelte auch für die Anordnung der Zerstörung noch vorhandener Lidl-Hasen. Diese Zerstörung sei verhältnismässig – «zumal dies nicht zwingend bedeutet, dass die Schokolade als solche zu vernichten wäre.»
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