Merken Sie sich ein neues Wort: «Zerstörungsverbot»

Die EU will die Vernichtung von unverkauften Kleidern und Schuhen verbieten.

5.12.2023
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Symbolbild: olha yarova on Unsplash von: on Unsplash
Die EU macht Ernst mit der Idee, die Vernichtung von unverkauften Textilien zu verbieten. Am Montag einigten sich das Europäische Parlament und der Rat der EU auf neue Ökodesign-Vorschriften – und dabei auf ein Zerstörungsverbot.
Konkret soll es den Unternehmen in Europa untersagt werden, unverkaufte Textilien oder Schuhe zu vernichten: Sie müssen einem Zweck zugeführt werden. Auch bei anderen Produkten müssten die Unternehmen jährlich die weggeworfenen Mengen ausweisen und Erklärungen dafür liefen.

«Ökopässe» für Produkte

Grundsätzlich geht es beim ganzen «Ökodesign»-Paket darum, die Konsumgüter-Produktion umweltfreundlicher beziehungsweise weniger belastend zu machen. Darum sollen auch digitale «Produktpässe» dereinst Herkunfts- und Ökobelastungs-Informationen enthalten über fast jedes Produkt, das in der EU in Umlauf gebracht wird – von Smartphones bis zu Schuhen.
Auch soll die Europäische Kommission befugt werden, «Ökodesign-Vorschriften» für einzelne Produktkategorien zu erlassen, wenn sich damit die Umweltverträglichkeit verbessern lässt.
Ergänzt wird das Anliegen durch das «Recht auf Reparatur», welches das Europäische Parlament bereits Ende November abgesegnet hatte.
  • Die EU plant ein «Recht auf Reparatur»: Unter anderem sollen alle Bürger Zugriff erhalten auf Geräte-Informationen, Reparaturpläne und Ersatzteile.
Nun beginnen die Verhandlungen mit den 27 EU-Staaten. Am Ende werden die Mitgliedsstaaten auch entscheiden müssen, welche Sanktionen sie verhängen, falls sich ein Unternehmen beispielsweise nicht ans «Zerstörungsverbot» hält.

  • bekleidung
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