Der Lindt-Hase steht wieder mal vor Gericht

Kann die goldene Farbe des bekannten Schokolade-Tiers geschützt werden? Das höchste deutsche Gericht entscheidet nächste Woche.

10.02.2023
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Verwechslungsgefahr? Heilemann-Hase  |  Bild: Viba Sweets GmbH
Der Lindt & Sprüngli-Konzern muss sich bekanntlich immer wieder für seinen Goldhasen wehren und aufdringliche Neben-Hasen vor Marken-Gerichten in aller Welt bekämpfen. Zuletzt siegte der Lindt-Hase gegen einen Lidl-Hasen – das Schweizer Bundesgericht befand, dass sich die beiden Schokoladetiere, in Goldfolie eingepackt, zu ähnlich seien.
In Deutschland geht ein Konkurrenz-Hase derweil in die nächste Runde: Wie das deutsche Bundespatentgericht heute mitteilt, wird der Fall nächste Woche verhandelt. Interessant dabei: Es geht nicht um Art, Form und Glöcklein, sondern es geht nur um die Frage, ob Lindt & Sprüngli den Goldton schützen kann. Die Confiserie Heilemann aus Memmingen verlangt, ebenfalls einen Goldfolien-Hasen verkaufen zu dürfen – und die Farbe dieses Tiers wirkt für Laien gleich wie die Farbe des Lindt-Hasen.
Der Schweizer Konzern ging deswegen gegen Heilemann vor – und Heilemann wiederum verlangte, dass das Patentamt dem Schweizer Hasen den Schutz entziehe: Insbesondere die Farbe könne gar nicht geschützt werden.

«Intensiver Gebrauch der Farbe»

Das Oberlandesgericht München stellte sich nun im Oktober 2022 hinter Lindt & Sprüngli und wies das Ansinnen von Heilemann ab. Gewisse Unterschiede in Farbton und Gestaltung sowie die Beschriftung mit dem Namen des Herstellers reichten nicht aus, um Verwechslungen vorzubeugen.
Doch der deutsche Hersteller – er gehört heute zur Viba Sweets GmbH in Thüringen – zog den Fall weiter.
«Eine Farbe kann grundsätzlich nicht als Marke eingetragen werden, weil die Verbraucher die Farbe für sich genommen nicht als Hinweis auf einen ganz bestimmten Hersteller verstehen»: So schildert das Bundespatentgericht in seiner Mitteilung die Ausgangslage. «Nur wenn der Verkehr wegen des intensiven Gebrauchs der Farbe im Zusammenhang mit ganz bestimmten Waren daran gewöhnt ist, die Farbe als Hinweis auf einen ganz bestimmten Hersteller zu verstehen, kann die Farbe als Marke eingetragen werden.» Dies müsse aber vor dem Deutschen Patent- und Markenamt nachgewiesen werden.
Oder anders: Man kann Farben schützen, aber die Hürden sind hoch.

Lindt-Gold wie Flixbus-Grün?

Beim Patent- und Markenamt in München sind mehr als 100 abstrakte Farbmarken und Farbkombinationsmarken eingetragen, recherchierte die Fachpublikation «W&V». Beispiele wären das Hellgrün von Flixbus oder die Blau/Silber-Kombination der Red-Bull-Energydrinks.
Aber eben: «Die Farbe darf vor allem nicht beschreibend sein und muss auch als Marke tauglich sein», erklärte ein Sprecher des deutschen Patentamtes gegenüber «W&V». Im Zweifel muss der Anmelder mit Studien nachweisen, dass die Kunden die Farbe als Marke verstehen.
Nächste Woche wird man also auch erfahren, ob Lindt & Sprüngli Marktforschungs-Daten vorlegen kann, wonach die Kunden das Gold des Hasen mit der Marke in Verbindung bringen.
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