Konsumentenschutz kritisiert Coop und Denner

Ein Test der Stiftung zeigt: Mit der «Geld zurück»-Garantie ist es so eine Sache.

23.09.2022
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Würden Sie das zurücknehmen? |   Bild von: Sanan Israyilli on Unsplash
Der Konsumentenschutz hat stichprobenartig getestet, wie ernst es die Schweizer Detailhändler mit ihren Zufriedenheitsgarantien meinen. Ein Team der Organisation kaufte bei Aldi, Coop, Denner, Lidl, Migros und Volg je eine Tube Mayonnaise sowie ein Haar-Gel. Später versuchten die Mitarbeiter, die Produkte zurückzugeben: Man sei nicht zufrieden damit.
Was geschah? Drei Händler nahmen die Produkte zurück (Aldi, Lidl, Volg). Zwei akzeptierten nur das Haargel, aber nicht die Mayonnaise (Denner, Migros). Und Coop verweigerte sich beidem.
Nun muss man fairerweise sagen, dass – erstens – Mayonnaise ein ziemlich provizierendes Produkt darstellt für solch einen Test. Und zweitens, dass es in der Schweiz kein Recht auf Rückgabe gibt.

Website und Realität

Der Konsumentenschutz stellte die Reaktionen der Unternehmen allerdings ins Verhältnis zu den eigenen Versprechen. Volg beispielsweise formuliert nirgends eine Geld-zurück-Garantie. Die Migros stellt klar, dass das Verkaufspersonal fallweise entscheidet.
Hier hakt nun die Kritik bei Coop ein. Denn die Genossenschaft verspricht auf der Website: «Deshalb gilt in den Coop Supermärkten für das gesamte Sortiment: Wer mit einem Produkt nicht zufrieden ist, kann es zurück in den Laden bringen. Die Kundinnen und Kunden erhalten ihr Geld unbürokratisch zurück, ohne Wenn und Aber und auch ohne Kassenzettel.»
Und auch bei Denner war ein Graben zwischen Anspruch und Realität feststellbar. Immerhin nur bei der Mayonnaise.
Detailhändler
Anspruch
Rücknahme?
Aldi
Alle Artikel werden zurückgenommen
Ja
Coop
Alle Artikel werden zurückgenommen
Nein
Denner
Alle Artikel werden zurückgenommen
Haar-Gel Ja, Mayo Nein
Lidl
Alle Artikel werden zurückgenommen
Ja
Migros
Artikel mit Qualitätsmängeln werden zurückgenommen; Verkaufspersonal entscheidet.
Haar-Gel Ja, Mayo Nein
Volg
Keine Geld-zurück-Garantie
Ja
Quelle: Stiftung für Konsumentenschutz
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