Mitbestimmung: Coop siegt gegen Genossenschafter

Der Verwaltungsrat hatte die Anforderungen für die Wahlen in den Regionalrat massiv erhöht. Das Zivilgericht widerspricht dem nicht. Aber es segnet es auch nicht ab.

15.12.2022
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Genossenschafts-Hauptsitz in Basel  |  Bild: PD Coop
Haben die Coop-Genossenschafter zu wenig Mitbestimmungsrechte? Darüber hatte das Zivilgericht Basel-Stadt gestern zu entscheiden.
Anlass war die Klage eines einzelnen Genossenschafters, der die Organisation eingeklagt hatte – nachdem der Verwaltungsrat die Bedingungen für die Wahl im Regionalrat im Herbst 2020 kurzfristig erhöht hatte. Und zwar dermassen erhöht, dass kaum noch jemand eine Chance hat, der eben diesem Verwaltungsrat nicht passt.
Die Antwort des Gerichts lautet nun: Ja, aber.
Tatsächlich befanden die Richter, «dass es mit der Anforderung der eigenhändigen Unterschrift, der Erhöhung der Unterschriftenzahl und der Verkürzung der Fristen nicht mehr möglich ist, an Wahlen teilzunehmen». Doch zugleich wiesen sie die Klage ab – aus formalen Gründen.

«Es geht weiter»

Damit gilt nun weiter das, was der Coop-Verwaltungsrat – damals noch unter Hansueli Loosli – verfügt hatte: Wer in den Regionalrat will, muss sechs Prozent der Genossenschafter hinter sich scharen, mit Unterschrift belegt, und das innert 15 Tagen. Zuvor war die Hürde bei 2 Prozent gelegen, und dafür hatte man 30 Tage lang Zeit.
Werden dadurch die genossenschaftlichen Mitbestimmungsrechte unzulässig sabotiert? Das formale Problem lag nun darin, dass der Genossenschafter bereits geklagt hatte, bevor die Bestimmung überhaupt erst gültig war. Man könne eine Wahl nicht auf Vorrat anfechten, erklärte nun die Gerichtspräsidentin laut den «CH-Media»-Zeitungen (hier, hier). Weshalb die Sache nun materiell gar nicht erst angegangen wurde.
Offen ist, ob der Kläger den Fall (nach der diskreten Ermutigung bei der Urteilverkündung) an die nächste Instanz zieht: Das entscheidet sich in den nächsten Tagen. «Es geht weiter», sagte er jedenfalls gegenüber dem «Tages-Anzeiger».
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