Neue Deklarationspflichten für Gastro und Detailhandel

Bei Backwaren muss künftig das Produktionsland schriftlich ausgewiesen werden – selbst bei geschnittenem Brot oder Kuchen im Café.

29.09.2022
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Von wo kommt das? Die Konsumenten sollen das wissen, findet der Bundesrat   |   Bild von: Miti on Unsplash
Damit die Kundschaft besser erkennt, woher das Weggli oder die Wähe stammt, müssen Bäckereien, Restaurants und Detailhändler das Produktionsland künftig deklarieren – und zwar schriftlich. Das gilt für ganzes und aufgeschnittenes Brot sowie für Backwaren wie Gipfeli.
Das sieht eine neue Anpassung des Lebensmittelrechts vor, das der Bundesrat nun in die Vernehmlassung geschickt hat.
Eine Lockerung soll es hingegen bei der Deklaration von Allergenen auf Lebensmittel-Verpackungen geben. Künftig wird es möglich sein, eine Gruppenbezeichnung zu benutzen – «Nüsse» oder «glutenhaltiges Getreide» – und nicht auch noch das spezifische Allergen zu nennen (etwa Haselnuss).

Südamerika statt Brasilien

Bei der Angabe des Herkunftslandes einer Zutat soll es neu möglich sein, einen grösseren geografischen Raum anzugeben, etwa Südamerika oder EU.
Ein weiterer Punkt: Der Detailhandel soll künftig unverpackte, tiefgekühlte Lebensmittel offen verkaufen dürfen. Ziel ist es, Verpackungsmaterial zu sparen. Dabei müssen aber die notwendigen Informationen schriftlich oder über eine andere Weise zur Verfügung gestellt werden.

Weniger Verpackung

Auch sollen neue Rahmenbedingungen bei der Spende von Lebensmitteln gelten. Die Lebensmittelbetriebe und die Verteilorganisationen müssen sicherstellen, dass nur gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel gespendet oder an Organisationen zur Verhinderung von Food Waste weitergegeben werden, so die Pläne der Landesregierung.
Für den Bundesrat ist geht es vor allem um eine internationale Anpassung: Das neue Recht soll den Gesundheits- und Täuschungsschutz «auf dem gleichen Niveau wie in den Nachbarländern» halten und allfälligen Handelshemmnissen vorbeugen.
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