Selbstbedienter 24-Stunden-Shop? Wenn da jeder käme!

In Basel müssen zwei Lebensmittelgeschäfte ihre Einlass-Automaten in der Nacht abstellen. Ein Laden sei ein Laden, finden die Behörden.

31.03.2023
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Mit Self-Checkout: Bioflix-Shop in Basel   |   Bild: PD
In Basel betreibt der Verein Bioflix zwei Geschäfte, die per QR-Code geöffnet und genutzt werden können – so dass man auch ausserhalb der klassischen Ladenöffnungszeiten rasch Öl, Chips, Pesto oder Müesli holen kann.
Beziehungsweise könnte. Das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit hat die 24-Stunden-Öffnung nun aber verboten. Die Bioflix-Läden am Spalenring und an der Lothringerstrasse müssen von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens ihren Einlass abschalten.
Gegenüber Radio SRF erklärte der Leiter des Bereichs Arbeitsbedingungen beim AWA, Michael Mauerhofer, den Entscheid mit dem Prinzip: «Es geht aus rechtsstaatlichen Überlegungen nicht.» Ein Laden sei ein Laden, und für die Ordnung mache es keinen Unterschied, ob er bedient sei oder nicht.

Hier Arbeitszeit, da Nachtruhe

Konkret beruft sich das Amt auf das «Gesetz über die öffentlichen Ruhetage und Ladenöffnungen» – und die Einschränkungen dort sind eben nicht nur durch Arbeitszeit-Regelungen motiviert, sondern sollen auch die Nachtruhe ermöglichen.
Angesichts der überall in der Schweiz aufploppenden 24-Stunden-QR-Konzepte – Migros-«Teo», Valora-«Avec», Spar «Go24», Rüedu und so weiter – wirkt der Entscheid schräg; und vor allem stellt sich die Frage, ob sich so ein Fall früher oder später auch zu einem nationalen Musterfall auf höheren Instanzen auswachsen könnte.
Im SRF-Beitrag gab sich der AWA-Vertreter allerdings zurückhaltend. Die Basler Behörden erkundigen sich derzeit, wie es mit ähnlichen Fälle in anderen Kantonen aussieht, so Mauerhofer: «Wir sind am Anfang der Auslegeordnung».
Denkbar sei etwa, dass dereinst eine Anpassung des Gesetzes erfolge, damit personalfreie 24-Stunden-Läden auch 24 Stunden lang offen sein können.
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