So will die EU Greenwashing verhindern

Die geplante Verordnung sieht klare Regeln und Strafen für falsche Öko-Versprechen von Unternehmen vor.

20.02.2023
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Immer gern gesehen in Firmenprospekten, aber oft ein bisschen nebulös: Windrad. Bild: Sander Weeteling on Unsplash von: on Unsplash
«CO2-frei hergestellt.» «Unser Versprechen: Bis 2050 stellen wir auf erneuerbare Energie um.» «Besser für die Umwelt.» Das sind typische Beispiele für so genanntes Greenwashing.
In der EU aktive Unternehmen, die mit ihren ökologischen Fortschritten und Zielen werben und dabei das Blaue vom Himmel versprechen, soll nun ein Riegel geschoben werden. Im März wird die EU-Kommission eine neue Green Claims Directive veröffentlichen – ein Regelwerk gegen unberechtigte Öko-Versprechen von Firmen.
Was im Vorschlag steckt, ist jetzt in groben Zügen bekannt geworden. An die neuen Regeln werden sich auch Schweizer Unternehmen ausrichten, die in Ländern der Europäischen Union tätig sind. Absehbar ist zudem, dass die Schweiz ihre Gesetze auch in diesem Fall anpassen wird.

40 Prozent der Behauptungen falsch

Die Europäische Kommission geht von einer Untersuchung aus, nach der 40 Prozent der von Unternehmen «unbegründet» sind. Darum seien Regeln nötig, um die Transparenz der Angaben zu fördern und es Konsumenten und Konkurrenten zu ermöglichen, die Umweltbemühungen eines Unternehmens besser zu beurteilen.
«Grüne» Versprechen sollen laut dem Regelwerk deshalb in Zukunft:
  • durch eindeutige wissenschaftliche Nachweise untermauert sein;
  • deren Methodik muss öffentlich einsehbar und kontrollierbar sein.
  • Diese «anerkannte Methodik» muss von unabhängigen Prüfern belegt und regelmässig (mindestens alle fünf Jahre) überprüft werden.
  • Die behaupteten ökologischen Fortschritte zu Produkten oder Händlern müssen miteinander verglichen werden können, das heisst auf denselben Parametern fussen.
  • die Informationen, auf denen die Umweltaussagen beruhen, müssen transparent und für die Öffentlichkeit zum Beispiel über einen Weblink oder QR-Code zugänglich sein.
Zukunfsweisende Aussagen sind nur noch erlaubt, wenn sie...
  • ... Verpflichtungen, Meilensteine und einen klar festgelegten Zeitrahmen für die Erreichung dieser Meilensteine durch das Unternehmen enthalten;
  • ... eine jährliche Berichterstattung über das Erreichen oder Nichterreichen dieser Meilensteine enthalten;
  • ... sich auf eine frühere Verbesserung beziehen, sowie die Leistung im Basisjahr und im Jahr, auf das sich die Verbesserung bezieht, wiedergeben;
Natürlich soll das alles auch überwacht werden. Oder in Beamtensprache: Die Durchsetzung der neuen Leitlinien durch die Behörden sowie Beschwerdeverfahren für interessierte Parteien müssen gewährleistet sein.

Prophylaktische Wirkung

Die neuen Gesetze werden viel Futter für juristische Händel bieten – wenn sie denn von den EU-Staaten akzeptiert werden. Sie entfalten ihre Wirkung jedoch bereits prophylaktisch, indem sie Unternehmen davon abschrecken, ihren Mund in Sachen Nachhaltigkeit zu voll zu nehmen.
Konsumentenorganisationen und Umwelt-NGOs begrüssen die Green-Claims-Direktive. «Es ist ermutigend, dass die Kommission beabsichtigt, die Rolle der Marktaufsichtsbehörden bei der Bekämpfung von Greenwashing deutlich zu stärken», sagte Dimitri Vergne von der EU-Konsumentenorganisation BEUC, gegenüber dem Nachrichtenportal «Euractiv».
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