Conforama wegen fingierter Rabatte verurteilt

Das Möbelhaus im Besitz von XXXLutz habe Kunden mit gefälschten Preissenkungen getäuscht. Verurteilt wurde es zu einer Busse von 5'000 Franken und einer Ausgleichszahlung in Millionenhöhe.

10.06.2023
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Aktuelle Webseite von Conforama Schweiz | Bild: Conforama.ch (Screenshot)
Conforama hat laut einem Urteil des Bezirksgerichts Lausanne Kunden mit fingierten Rabatten getäuscht. Der seit diesem Jahr zur österreichischen XXX-Lutz-Gruppe gehörende Möbelhändler wurde dafür zu einer Busse von 5'000 Franken und einer Ausgleichzahlung von 1,5 Millionen Franken an den Kanton Waadt verurteilt. Das berichten mehrere Westschweizer Medien (hier, hier).
Das Gericht macht einen Verstoss gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geltend. Die Staatsanwaltschaft hatte Conforama vorgeworfen, zwischen Juni 2018 und Mitte 2019 hundertfach gegen die Gesetzesregeln verstossen zu haben. Neben den falschen Rabatten habe Conforama auf seiner Website zudem Produkte mit Preisvergleichen beworben, die nicht der Realität entsprachen.
Angestossen wurde der Gerichtsfall 2019 von der Westschweizer Konsumentenorganisation «Fédération romande des consommateurs» (FRC). Die Anwälte von Conforama hatten auf Freispruch plädiert und kritisiert, die Staatsanwaltschaft simplifiziere den Sachverhalt. Sowohl Conforama als auch die Staatsanwälte können das Verdikt der Lausanner Richter weiter ziehen.
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