Danone vor US-Gericht: Was heisst «CO2-neutral»?

Danone bewirbt seine Marke Evian in den USA mit dem Claim «carbon neutral». Nun muss ein Gericht klären, ob das täuschendes «Greenwashing» ist.

20.10.2022
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Bild: PD Evian
Darf Danone in den USA für sein «Evian Natural Spring Water» weiterhin mit dem Attribut «carbon neutral» («Kohlenstoff-» oder «CO2-neutral») werben? Das muss ein Gericht in New York nach der Einreichung einer Sammelklage am 13. Oktober entscheiden.
In der Klage heisst es: «Die Herstellung des Produkts durch die Beklagte verursacht immer noch Kohlendioxid (CO2), das in die Atmosphäre freigesetzt wird.» Der Claim «carbon free» beziehe sich nur darauf, dass Danone die in der Herstellung von Evian freigesetzten Treibhausgase durch Emissionsgutschriften «ausgleichen» würde.
«Ausgleichen» heisse aber nicht, dass die Produktion effektiv frei von Kohlenstoff-Ausstoss sei. Deshalb sei die Werbung auf den Evian-Flaschen irreführend, so die Klägerin Stephanie Dorris in ihrer Begründung.
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Claim von Evian (rechts unten) aus der Anklageschrift.
Der Fall ist für US-Firmen und -Marken von grosser Bedeutung. Immer häufiger werben sie für sich mit Verweis auf «CO2-Neutralität» des gesamten Unternehmens oder in der Herstellung von Produkten. Die meisten der Firmen zählen dabei darauf, dass sie eine solche «Neutralität» auch mit Emissionsgutschriften, die sie für ihren Ausstoss an Treibhausgasen erwerben, erreichen – und damit werben – können.
Daher stellt sich für die Klägerin im New Yorker Fall die Frage: Soll ein Unternehmen damit werben dürfen, die Verantwortung über seine Treibhausgasemissionen per «Ablasshandel» durch Zertifikate auszulagern?

Keine Klarheit bei Klimaneutralitäts-Versprechen

Tatsächlich gibt es bis heute noch nicht einmal politisch oder rechtlich verbindliche Definition darüber, was Ausdrücke wie «Klimaneutral», «CO2-neutral» oder etwa «net-zero-neutral» genau bedeuten (mehr dazu: hier, hier). Werden die Claims dann für PR- oder Werbezwecke eingesetzt, kann es – wie der Fall von Evian in den USA zeigt – kritisch werden.
Selbst wenn die Behauptungen des Unternehmens von einer «unabhängigen» Institution bestätigt wird – wie es bei Evian der britische Carbon Trust getan hat (hier) – ist keine Gewähr für eine Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit und Kontrolle der Claims gegeben. Zu den Knackpunkten in der Kommunikation von «Net-zero»-Zielen zählen:
  • Der angegebene Zeitrahmen für die Emissionsreduzierung (Zieldaten sowie das Basisjahr, das für die Berechnung künftiger Emissionsreduzierungen).
  • Die genaue Formulierung des Ziels («treibhausgasneutral», «CO2-neutral» usw.)
  • Welche Art von direkten und indirekten Emissionen werden in die Zielsetzung und Berichterstattung des Unternehmens einbezogen?
  • Der Einsatz von Kompensationszertifikaten trotz fortgesetzter Verschmutzung, mit dem Versprechen, an anderer Stelle zu Emissionsreduzierungen oder -beseitigungen beizutragen.
Eine einheitliche Nomenklatur sowie Standards in der Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit der Zielsetzungen zur «Klimaneutralität» müssten die Grundlage für Claims von Unternehmen bilden. So lange dies nicht der Fall ist, wird der Vorwurf des «Greenwashing» wie im aktuellen Gerichtsfall zu Danone in New York immer wieder im Raum stehen, wenn Firmen Klimaziele nicht nur formulieren, sondern auch damit werben.
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