Detailhandel: Teuerungsausgleich von 2 Prozent
Der Kaufmännische Verband zeigt sich enttäuscht von der Lohnentwicklung im Handel. Immerhin: Bei den Mindestlöhnen bewegt sich etwas.
21.02.2023«Ernüchternd»: So taxiert der Kaufmännische Verband Schweiz das Resultat der Lohnrunden 2023 im Detailhandel.
Die Arbeitnehmerorganisation hatte Erhöhungen bis 4 Prozent gefordert (also bei 2,8 Prozent Inflation auch den vollen Teuerungsausgleich). Am Ende liegt der ausgehandelte Teuerungsausgleich in der Branche durchschnittlich bei gut zwei Prozent, so die Berechnungen des KV.
Die Unternehmen setzten indes stark auf Elemente wie Einkaufsgutscheine oder individuelle Erhöhungen. Was gut und recht sei – allerdings bestehe bei den individuellen Erhöhungen «die Gefahr, dass die Lohnschere sich noch weiter öffnet»: So kommentiert es Michel Lang, Leiter Sozialpartnerschaft beim Kaufmännischen Verband Schweiz.
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Allerdings: Gerade im untersten Bereich sichtet der Verband eine positive Entwicklung – nämlich bei den Mindestlöhnen. Die Migros erhöht ihren Mindestlohn bis spätestens Ende März 2024 auf 4200 Franken; und Lidl Schweiz steigert den Betrag gar auf 4500 Franken. «Damit zahlt Lidl Schweiz den ersten Mindestlohn im Detailhandel, der die Tieflohngrenze von 4443 Franken durchbricht», kommentiert der Verband.
Der Tieflohn wird definiert als zwei Drittel des standardisierten monatlichen Bruttomedianlohns nach Daten des Bundesamts für Statistik. Darunter fallen seit 2020 Monatseinkommen unter 4443 Franken.
Im Konkurrenzkampf um Arbeitskräfte seien Löhne ein wichtiger Faktor, meint Pascal Lamprecht, Fachverantwortlicher Sozialpartnerschaft beim Kaufmännischen Verband Schweiz. Deshalb sei er überzeugt, «dass die anderen Player dem Vorbild von Lidl Schweiz in den nächsten Jahren folgen werden.»
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