Frankreich will «Shrinkflation» ab März sichtbar machen
Weniger Menge, gleicher Preis: Die Regierung in Paris macht der EU-Kommission einen konkreten Vorschlag, wie die Schrumpflation klarer ausgewiesen werden kann.
3.01.2024Von «Shrinkflation» ist die Rede, wenn die Menge eines Produkts sinkt, aber der Preis gleich bleibt. Kenny Eliason on Unsplash von: on UnsplashDas französische Wirtschaftsministerium hat in Brüssel einen konkreten Entwurf gegen die sogenannte «Shrinkflation» vorgelegt. Danach müssen Produkte, die bei gleichbleibendem oder sogar höherem Preis weniger Menge aufweisen, künftig klar gekennzeichnet werden.
Es geht darum, «die Forderung der Konsumenten nach besserer Information im Falle einer Shrinkflation bei bestimmten Produkten nachzukommen», so Handelsministerin Olivia Grégoire. Der Erlass wird Brüssel vorgelegt, um die Übereinstimmung mit einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2015 über die Transparenz technischer Vorschriften zu überprüfen und abzugleichen. In Frankreich soll die Verordnung nun sowieso eingeführt werden – in wenigen Wochen.
Thema ist Chefsache
Das Thema liegt in Frankreich schon länger in der Luft: Im November hatte Premierministerin Elisabeth Borne angekündigt, die «Schrumpflation» zu verbieten. Die Methoden der versteckten Preiserhöhung seien «schockierend», sagte sie damals in einem Interview mit «Le Parisien». Sie kündigte ein Verbot bereits auf November letzten Jahres an.
So rasch ging es nicht, aber jetzt scheint Bewegung in die Sache zu kommen. In Zeiten von Inflation greifen Lebensmittelhersteller gerne zur stillen Sparmassnahme: Carrefour kennzeichnete seine Produkte Ende des letzten Jahres bereits proaktiv von sich aus, wenn die Preise stiegen, aber die Menge gleich blieb.
Die franzöische Regierung plant nun, Supermärkte zu verpflichten, auf den Artikeln, bei denen die Portionen reduziert wurden, einen Hinweis anzubringen. Der könnte wie folgt lauten: «Für dieses Produkt wurde die verkaufte Menge von X auf Y erhöht und der Preis zum ist um ... % oder ... Euro gestiegen».
Das sieht der Entwurf des Erlasses vor. Dieser Hinweis müsse sichtbar sein auf der Verpackung oder auf einem Etikett, das an diesem Produkt angebracht oder in dessen Nähe platziert wird.
Könnte ab März in Kraft treten
Der Entwurf des Erlasses sei der Europäischen Kommission zur Stellungnahme vorgelegt worden, teilte Olivia Grégoire mit. «Wenn die Kommission keine Kommentare zu dem notifizierten Entwurf abgibt, kann die Veröffentlichung im Amtsblatt Ende März erfolgen», sagt die Ministerin.
«Shrinkflation» gibt es übrigens nicht nur in Supermärkten, sondern auch in der Gastronomie. Auch dort kommen Lebensmittel zum Einsatz. So ist das Fleisch etwas leichter, oder die Pommes Frites etwas weniger. Aber alles kostet weiterhin gleichviel. Das ist legal, solange die Angaben zum Gewicht des Lebensmittels korrekt ist.
Für die Händler ist «Shrinkflation» ein Spagat: Sie müssen die Mengen an die Konkurrenz anpassen oder auch immer wieder die Schmerzensgrenze ausloten, was der Konsument noch bereit ist zu zahlen und was nicht.
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