Gemüsestreit in Basel geht in die zweite Runde

Der Bund will die traditionelle zollfreie Einfuhr von Gemüsen und Obst aus dem grenznahen Ausland unterbinden. Der Kanton Basel-Stadt wehrt sich.

10.10.2022
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Markt vor dem Basler Rathaus | Bild: PD Basel Tourismus
Baslerinnen und Basler, die regelmässig an den Ständen auf dem Marktplatz einkaufen, finden dort vielleicht bald schon kein frisches Gemüse und Obst aus Fischingen oder Hüningen mehr. Denn diese Orte liegen zwar keine zehn Kilometer vom Basler Rathaus entfernt, dazwischen aber befindet sich die Landesgrenze.
Wie bereits im letzten Jahr will der Bund den so genannten «Marktwarenverkehr» mit Zollfreiheit aus dem Basler Hinterland ennet der Grenze endgültig unterbinden – ab 2024. Dieser ist eine jahrhundertealte Tradition, die selbst in Kriegs- und Krisenzeiten nie in Frage gestellt wurde. Für Basel, das mehr Hinterland in Deutschland und Frankreich hat als in der Schweiz, ist das ein Affront.

Bio-Obst wäre Mangelware

Deshalb wehrt sich der Kanton Basel-Stadt erneut gegen die Verfügung des Bundes, wie der deutsche Radiosender SWR berichtet. Prekär würde es gemäss dem Beitrag insbesondere für Landwirte, die ihre Äpfel oder Fenchel seit Jahrzehnten täglich oder wöchentlich zollfrei auf Basler Märkten verkaufen. Und für die Kunden verlören die Märkte einen Teil des Sortiments, vor allem an biologisch angebauter Ware.
«Die Produkte wären dann einfach teurer wie die Bio-Produkte in der Schweiz», sagt Bio-Gärtner Jürgen Reinhard aus Fischingen. Für ihn wie für andere Markthändler aus dem Badischen oder dem Elsass würde sich die Fahrt nach Basel nicht mehr lohnen.

Schreiben an Ueli Maurer

Mit einem juristischen Gutachten hatte die Kantonsregierung 2021 versucht, Finanzminister Ueli Maurer davon zu überzeugen, den kleinen, zollfreien Markt-Grenzverkehr weiter zuzulassen. Das Gutachten kam zum Ergebnis, «dass die bisherige Praxis der Zollbefreiung und Zollerleichterung von Marktgütern in der Grenzzone im Dreiländereck in keiner Weise das Zollgesetz oder die Zollverordnung verletzt». Sie entspreche vielmehr Artikel 25 der Verordnung, wonach Waren des Marktverkehrs zollfrei seien, wenn sie unter anderem innerhalb der inländischen Grenzzone an natürliche Personen für deren eigenen Bedarf verkauft würden.
Sowohl die süddeutschen und Elsässer Bauern wie auch die Basler Marktgänger müssen nun darauf hoffen, dass der Nachfolger oder die Nachfolgerin des zurücktretenden Finanzministers ein grösseres Herz für Obstbauern und Konsumenten im Dreiländereck hat als Ueli Maurer.
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