Gerry Weber: Modehaus führt 4-Tage-Woche ein

«Arbeite, wieviel du willst», so das Motto: Die Angestellten können jede Woche neu entscheiden, wie sie ihre Arbeitszeit verteilen.

31.10.2022
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Schritt Richtung «New Work»: Angelika Schindler-Obenhaus
Das deutsche Bekleidungshaus Gerry Weber International folgt seit der Covid-Pandemie dem Prinzip «Arbeite, wo du willst»: Die Angestellten können selber entscheiden, wieviele Tage sie im Homeoffice sein wollen.
Ab kommendem Jahr führt Gerry Weber nun auch das Prinzip «Arbeite, wieviel du willst» ein. Dies gab Konzernchefin Angelika Schindler-Obenhaus via Linkedin-Post bekannt.
Das heisst: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können selber entscheiden, ob sie ihre Wochenarbeitszeit auf 4 oder 5 Tage verteilen. «Und das jede Woche neu», so Schindler-Obenhaus.
Darüber hinaus bietet das Unternehmen seinen gut 2'100 Beschäftigten die Möglichkeit, die Wochenarbeitszeit befristet oder dauerhaft um bis zu 25 Prozent zu reduzieren – oder aber ein Sabbaticals einzunehmen.
  • Zum Thema: Die Migros schreibt alle Operations-Stellen zu 60 bis 100 Prozent aus.
«Alle Optionen sind miteinander kombinierbar», schreibt Angelika Schindler-Obenaus. Sie wünsche sich, «dass meine Kolleg:innen aus diesem „Baukasten“ das für sie passende Konstrukt schaffen.»
Und weiter: «Ich bin stolz , dass wir gemeinsam diesen nächsten Schritt in Richtung „New Work“ gehen.»
Das 1973 gegründete Modehaus Gerry Weber setzte im letzten Jahr – nach schweren Turbulenzen und einer Sanierung in den Vorjahren – 263 Millionen Euro um. In der Schweiz führt es rund zwei Dutzend Gerry-Weber-Filialen.
Eine ähnliche Flexibilisierung kündigte im September die Baumarkt-Gruppe Hornbach an – allerdings nur für ihre Angestellten in Deutschland. «Arbeitszeit nach Mass», so das Motto der Umbau-Aktion, die rund 11'000 Beschäftigte betrifft; Hornbach will damit insbesondere seine Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt steigern.
Das Hornbach-Modell umfasst fünf Bausteine. Den Angestellten wird angeboten:
  • eine Senkung der Arbeitszeit, etwa durch die Umwandlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in bis zu 20 zusätzliche Tage Freizeit;
  • die Möglichkeit, befristet oder unbefristet in Teilzeit zu arbeiten;
  • Einsatz der jährlichen Gehaltserhöhung, um schrittweise die Stundenzahl zu reduzieren;
  • Umverteilung der Arbeitszeit, beispielsweise in eine Vier-Tage-Woche auch bei 37,5 Stunden Vollzeit.
  • Arbeitszeiterhöhung: In einem fünften Baustein können die Beschäftigten ihre wöchentliche Arbeitszeit für drei, sechs oder neun Monate auf bis zu 42,5 Stunden erhöhen.
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