In Frankreich gilt neu ein Gesetz gegen Greenwashing
Kritiker finden das Regelwerk zu kompliziert. Andere möchten weitergehen und Werbung für Waren verbieten, deren Produktion viel CO2 verursacht.
4.01.2023In Frankreich gilt seit Anfang Jahr: Die CO2-Neutralität eines Produkts oder einer Dienstleistung darf nur noch beworben werden, wenn sie nachgewiesen wird. Das 2021 beschlossene Gesetz – das Loi climat et résilience – soll es Unternehmen erschweren, so genanntes «Greenwashing» (französisch: verdissement) zu betreiben.
Wer seine Waren und Dienste als klimaneutral bewerben will, muss eine jährlich aktualisierte Bilanz der Treibhausgasemissionen des betreffenden Produkts vorlegen. Diese muss zudem dessen gesamten Lebenszyklus abdecken, von der vorgelagerten Produktion bis zur eventuellen Entsorgung oder Wiederverwertung.
Wenn CO2-Neutralität durch Ausgleichsmechanismen wie Zertifikate erreicht wird, müssen die Modalitäten des Ausgleichs ebenfalls Jahr für Jahr genau dargelegt werden.
Komplexe Beweisführung nötig
Das Gesetz ging 2020 aus den von Präsident Emmanuel Macron initiierten Bürgerversammlungen hervor. Diese hatten allerdings zusätzlich verlangt, dass Produkte mit hoher CO2-Belastung wie Rindfleisch in Zukunft nicht mehr beworben werden dürfen.
Während von der einen Seite kritisiert wird, dass es keine Werbeverbote für solche Waren gibt, bemängeln andere Beobachter die Komplexität des Regelwerks. Das könnte Unternehmen daran hindern, auf die Klimaneutralität ihrer Produkte hinzuweisen, selbst wenn sie eine Tatsache darstelle.
Hattip: Novethic.
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