Italien: Bonbon-Hersteller fasst Busse wegen Nutri-Score

Die italienische Wettbewerbsbehörde spricht erstmals eine Strafe aus, weil die Nahrungsampel auf einer Lebensmittel-Packung verwendet wurde.

3.02.2023
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Bestraft wird der Hersteller von Vivil-Bonbons, die deutsche A. Müller GmbH | Bild: Vivil (Video-Screenshot)
Der deutsche Süsswarenhersteller A. Müller GmbH erhält in Italien ein Bussgeld für die Verwendung der Nutri-Score-Lebensmittelampel auf der Verpackung seiner Vivil-Bonbons.
Nutri Score ist ein in Frankreich entstandenes und auch von den Schweizer Behörden unterstütztes System, um verarbeitete Lebensmittel auf gesundheitliche Aspekte hin zu bewerten.
Doch in Italien ist die Food-Ampel mit fünf Farbabstufungen ein rotes Tuch für traditionelle Lebensmittelhersteller wie Käse- oder Fleischproduzenten, aber auch für die neue Regierung unter Giorgia Meloni. Dies trotz Korrekturen am zu Grunde liegenden Algorithmus, die Nutri-Score Ende 2022 vorgestellt hat.
Mehr zum Thema:
Italien blockiert Nutri-Score
Nutri-Score justiert seinen Algorithmus
Mit dem Urteil macht die italienische Wettbewerbsbehörde Autorità garante della concorrenza e del mercato (AGCM) nun erstmals Ernst mit ihrer bereits 2022 geäusserten Kritik am Ampelsystem und büsst einen Hersteller für die Verwendung der Nutri-Score-Bewertung auf einer Produkteverpackung.

Richter: Nutri-Score müsse erklärt werden

Ihr Argument: Die Verwendung des Nutri-Score stellt eine «unlautere Geschäftspraxis» im Sinne des italienischen Konsumentengesetzes dar. Grund dafür sei der Mangel an klaren Hinweisen für den Konsumenten «über die wesentlichen Merkmale des Systems» und das Fehlen einer «breit angelegten Aufklärungskampagne über die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise».
Das ist ebenfalls die Argumentation der italienischen Landwirtschaftsbranche und des Agrarministeriums gegen Nutri-Score. Die Wettbewerbsbehörde gibt im Urteil immerhin zu, dass das von europäischen Ländern wie Frankreich und Deutschland favorisierte Bewertungssystem grundsätzlich ein «erleichternder Faktor für die Information über Lebensmittel» sein könnte.
Mehr: Studio Legale Corte
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